Geschäftsordnung der Wählergemeinschaft

 

Unabhängige   Wahlgemeinschaft   Hammenstedt

 

( U W H )

 § 1

 Allgemeines

Die „Unabhängige Wahlgemeinschaft Hammenstedt“ gibt sich die folgende Geschäftsordnung, zur Durchführung ihrer organisatorischen Aufgaben.

 

§ 2

Mitgliedschaft

 

(1)  Mitglied kann jede Person, die die Ziele der UWH unterstützen möchte, werden. Das Mindestalter für eine Mitgliedschaft beträgt 16 Jahre. Diese Mitglieder werden im weiteren „Anhänger“ genannt.

 (2)   Der Antrag auf eine Aufnahme als Anhänger in der UWH erfolgt schriftlich und formlos an den Vorstand.

 (3)  Der Austritt erfolgt ebenfalls schriftlich an den Vorstand oder durch Tod.

(4)  Der Vorstand entscheidet über diese Anträge sowie über Ausschlüsse aus anderen Gründen.

 

§ 3

 Vorstand

(1) Der Vorstand der „Unabhängige Wahlgemeinschaft Hammenstedt“ besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretendem Vorsitzenden und dem Kassenwart.

(2) Diese werden in der jährlichen „Anhängerversammlung“ durch die Anwesenden gewählt.

 

 § 4

Beiträge

Die „Unabhängige Wahlgemeinschaft Hammenstedt“ erhebt keine Beiträge.

 

§ 5

Versammlungen

(1) Die Anhänger der „Unabhängige Wahlgemeinschaft Hammenstedt“ treffen sich mindestens einmal im Jahr zu einer „Anhängerversammlung“. Die erste Anhängerversammlung eines jeden Jahres ist zwingend im ersten Quartal abzuhalten.

 (2) Zweck der Anhängerversammlung ist die Abstimmung der politischen Leitlinien der Wahlgemeinschaft, die Aussprache zu aktuellen politischen Fragen, die die Arbeit im Ortsrat betreffen, sowie die Durchführung der Aufgaben nach der Geschäftsordnung.

(3) Die Einladung zur Anhängerversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorsitzenden mit einer Einladungsfrist von einer Woche.

(4) Anhängerversammlungen können auch durch schriftlichen Antrag eines Anhängers einberufen werden.

(5) Die Mitglieder des Ortsrats der UWH treffen sich bei Bedarf zur Abstimmung über ihre politische Arbeit zu „Arbeitssitzungen der UWH“. Zu diesen Sitzungen werden alle „Anhänger“ eingeladen. Hier gelten keine Formvorschriften.

 

§ 6

Mehrheiten

(1) Abstimmungen erfolgen in allen Gremien der UWH mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.

(2) Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

 

 § 7

Protokollführung

Bei Anhängerversammlungen und Arbeitssitzungen wird jeweils ein Protokollführer bestimmt, der eine Niederschrift über alle Beschlüsse und Besprechungspunkte führt.

 

§ 8

Der Kassenwart

1.     Der Kassenwart führt die Kasse der  „Unabhängigen Wahlgemeinschaft Hammenstedt“  und ist für die Zahlungsvorgänge zuständig.

2.     Er hat alle Einnahmen und Ausgaben in einem Kassenbuch schriftlich nachzuweisen und auf Nachfrage bei den Anhängerversammlungen mitzuteilen.

3.     Bei der  ersten Anhängerversammlung eines jeden Jahres hat er einen Kassenbericht des zurückliegenden Geschäftsjahres abzugeben.

4.     Die Kasse sowie das Kassenbuch sind vor dem Kassenbericht durch zwei  Kassenprüfer zu prüfen. Diese werden auf der letzten Anhängerversammlung eines jeden Jahres gewählt.

 

Hammenstedt, den  16.  April 2011                                         Die Gründer:

 

Uwe Schlemm                         Rainer Mosch                Manfred Westphal

 

Matthias Gebhardt        Rolf Schmidt         Olaf Millnitz         Günter Marks

 

 

Zuletzt geändert durch die Anhängerversammlung vom 15.02.2012

 

Nach oben